Häufig gestellte Fragen
Man kann den Bürgerbus nicht für private Zwecke mieten, z.B. um privat mit einer kleinen Gruppe von A nach B zu kommen. Warum ?
Wir wollen den Taxi – bzw. Busunternehmen bei reinen Gelegenheitsfahrten keine Konkurrenz machen, schließlich werden wir bei Fahrzeuganschaffung und -betrieb durch Steuergelder erheblich unterstützt. Diese Unterstützung erhalten wir ausschließlich deswegen, damit ein fahrplanmäßiger Nahverkehr, der sonst nicht zu leisten wäre, bei uns angeboten werden kann.
Wie viele Personen dürfen im Bürgerbus befördert werden?
Da unsere Fahrerinnen und Fahrer in der Regel nur die Fahrerlaubnis für PKW besitzen, ist gesetzlich die Personenzahl auf 8 festgeschrieben. Ein Umschulen wäre nicht nur sehr finanzaufwändig, viele der Ehrenamtlichen würden sich dem nicht unterziehen (wollen). Deshalb habe die Bürgerbusse durchweg nur 8 Sitzplätze.
Wofür darf der Bürgerbus eingesetzt werden?
Der Bürgerbus wird gefördert als Fahrzeug für den öffentlichen Nahverkehr und steht im Eigentum des betreuenden Verkehrsunternehmens. Daher darf der Bürgerbus lediglich für den Bürgerbusbetrieb eingesetzt werden, also im Linienbetrieb auf den konzessionierten Strecken. Darüber hinaus kann der Bus auch für Bürgerbusveranstaltungen benutzt werden, wenn also ein Bürgerbustreffen besucht oder ein anderer Bürgerbusverein beraten werden soll. Solche Fahrten sind allerdings mit dem Verkehrsunternehmen abzustimmen. Der Bürgerbus darf nicht für Ausflugsfahrten des Kegelklubs oder für die sonntägliche Spazierfahrt der Großfamilie eingesetzt werden.
Dürfen mit dem Bürgerbus auch Fahrgäste nach Hause gebracht werden?
Nein, der Bürgerbus fährt wie jeder andere Linienverkehr auch auf einer genehmigten Linie mit festen Haltestellen. Diese Streckenführung ist verbindlich und darf ohne zwingenden Grund im Personenverkehr nicht verlassen werden.
Wie müssen Kinder im Bürgerbus gesichert werden?
Kinder – wie alle Fahrgäste – müssen wie in jedem Pkw besonders gesichert werden. Die Ausnahmen von der Anschnallpflicht im Linienbus gelten für den Bürgerbus nicht. Bei uns gilt also: bitte anschnallen!
Ist der Bürgerbusverein gemeinnützig?
Diese Frage bewegt die Bürgerbus-Szene seit den Anfangstagen. Natürlich wird ein Bürgerbus eingerichtet, um damit die Mobilität der Bürger zu verbessern und damit der Ortsgemeinschaft zu nutzen. Dadurch dient der Bürgerbus zwar der Daseinsvorsorge, leistet aber letztendlich nichts anderes, als jedes Verkehrsunternehmen mit öffentlichen Nahverkehrsangeboten auch. Die Finanzämter lehnen daher die steuerliche Begünstigung von Bürgerbusvereinen ab.
Wie sind die Bürgerbusfahrer versichert?
Auch wenn der Bürgerbusfahrer ehrenamtlich und ohne Entgelt tätig wird, ist er berufsgenossenschaftlich gegen Unfallschäden versichert und wird wie Berufsbusfahrer behandelt. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft des betreuenden Verkehrsunternehmens. Das sind seit den Fusionen 2011 die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).