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§1 Mitgliedsbeiträge

  1. Ordentliche Mitglieder leisten einen Beitrag von 12,00€ pro Jahr.

  2. Die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sind vom Beitrag befreit.

§2 Fälligkeit

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie werden unabhängig vom Eintrittsdatum bei der Aufnahme und danach jeweils am 01.Juni im Voraus fällig.

  2. Der Vorstand kann in besonderen Fällen Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

  3. Im Gründungsjahr werden Beiträge erst ab dem 01.07.2018 erhoben.

  4. Sollte das Mitglied aus dem Verein ausscheiden, wird der bis dahin geleistete Beitrag nicht rückerstattet.

Die Beitragsordnung wurde mit Vorstandsbeschluss vom 14.06.2018 verbindlich.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.

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